Ohne die Durchführung einer Risikobeurteilung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine CE-Kennzeichnung von Maschinen verboten. Schon während der Konstruktion müssen die von der Maschine ausgehenden Gefahren ermittelt, dokumentiert und bewertet werden.
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Die Risikobeurteilung
- STAND: 20-J26
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